Geschäftsordnung des Vereins Cargo Human Care e.V.
Diese Geschäftsordnung richtet sich nach der Satzung vom 27.05.2009 und tritt in dieser Version am
12.09.2009 in Kraft. Der Verein Cargo Human Care e.V. wird im Folgenden CHC genannt.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Schriftwart
- vier weitere Vorstandsmitglieder
Allgemeine Bestimmungen für Mitglieder
- Jedem Mitglied werden die Satzung und ein Mitgliedsausweis überreicht.
- Die Geschäftsordnung kann jederzeit angefordert oder eingesehen werden.
Bankverbindungen
- Das Spendenkonto von CHC ist das. Konto Nr. 16060600 bei der Kreissparkasse Gross Gerau, BLZ 50852553
- Das Konto Nr 116233875 bei der Kreissparkasse Gross Gerau, BLZ 50852553, ist ein Zweit-Konto
- Das Spendenkonto 3902727 bei der Degussa Bank, BLZ 500 107 00, wird nach Einsetzung der dortigen Einlagen aufgelöst.
- Die bei der Help Alliance gehaltenen Einlagen werden aufgebraucht.
- Zur Begleichung der Kosten vor Ort wird in NBO eine Bankverbindung eingerichtet. Daneben ist der Vorstand berechtigt, vorübergehende andere ortstypische Regelungen zu treffen, die der Vorstandskontrolle unterliegen.
Kontovollmacht
-
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart sowie der Schriftwart haben Kontovollmacht.
Spendenquittungen
- Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden werden gemäß den vom Finanzamt Groß Gerau herausgegeben Regeln und Richtlinien vom Schriftwart in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart erstellt.
- Zuwendungsbestätigungen werden vom Schriftwart oder dem Kassenwart unterzeichnet.
Mittelverwendungen
- Anträge auf die Beschaffung von medizinischen Geräten werden von den Ärzten im Vorstand begutachtet und mit einer Entscheidungsempfehlung im Gesamtvorstand vorgestellt. Die Entscheidung trifft der Gesamtvorstand mehrheitlich.
- Kosten für Medikamente und Krankenhausbehandlungen werden vor Ort bezahlt.
Kostenerstattung
- Der Vorstand entscheidet über die Erstattungsfähigkeit der Auslagen über die auf seine Veranlassung getätigten Einsätze. Erstattungsfähig sind folgende Kosten:
- a) Übernachtungskosten während des Einsatzes;
- b) Visagebühren bei Einreise sowie weitere Gebühren, die für den vom Vorstand beschlossenen Einsatz erforderlich sind;
- c) Taxifahrten zum und vom Einsatzort;
- d) Auslagen, die für die medizinische Versorgung der Patienten notwendig sind;
- e) Auslagen für die Verwaltungsarbeit der CHC.
- f) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß jeweils geltender Steuertabelle, Stand vom Juli 2009 bei Abwesenheitsdauer mindestens 24 Stunden pro Tag 36 EUR, bei Abwesenheitsdauer von 14 bis 24 Stunden pro Tag 24 EUR und bei Abwesenheitsdauer von 8 bis 14 Stunden pro Tag 24 EUR
- g) Fahrtkosten zu Vorstandssitzungen und zum Einsatz gemäß Steuerpauschalen,
Bei Verzicht auf die Erstattung kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Wird die Erstattung anderer Kosten geltend gemacht, insbesondere von vor dem Einsatz nicht vorhersehbarer Kosten, so entscheidet der Vorstand über deren Notwendigkeit. Dabei werden im Einzelfall die besonderen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Haushaltsplan
- Der Haushaltsplan wird durch den Vorstand aufgestellt und der jährlich tagenden Mitgliederversammlung vorgestellt.
Versammlungen
- Über jede Vorstandssitzung fertigt der Schriftführer ein Beschluss-Protokoll an

